21.12.2012

Der kleine Unterschied in der Versicherungswelt fällt weg. Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Versicherungsverträge angeboten werden, die das Geschlecht nicht mehr für die Risikokalkulation heranziehen. Nach dem EU-Recht gilt der Grundsatz, dass Männer und Frauen gleichbehandelt werden müssen. Dies gilt fortan auch für Versicherungsverträge, in denen bisher das Geschlecht für die Risikokalkulation herangezogen ...