20.02.2017

Auch Versicherer müssen Fristen einhalten. Das zeigt ein aktueller Urteilsspruch, bei dem ein Auto-Versicherer zu einer weit höheren Schadenssumme verurteilt wurde, weil er bei der Regulierung eines Haftpflichtfalles zu sehr bummelte. Laut einem Medienbericht hat das Amtsgericht Augsburg den Nutzungsausfall des Verbrauchers zeitlich auf die Frist ausgedehnt, die der Versicherer verspätet zahlte.