Richtiges Verhalten im Schadensfall

Im Herbst beginnt wieder die Sturm-Saison. Kommt es zu Schäden im oder am Haus oder am Fahrzeug, ist einiges zu beachten.


Sind nach einem Wassereinbruch die gröbsten Schäden beseitigt, muss unverzüglich der Versicherer informiert werden.
Dabei ist unbedingt darauf zu achten, sich den Eingang der Meldung mit einer Schadennummer bestätigen zu lassen.
Sollten sich nach der Meldung noch mehr oder neue Schäden herausstellen, sollten diese gleich nachgemeldet werden.

Mit der Versicherung ist abzustimmen, ob ein Gutachten eingeholt wird, oder ob ein Kostenvoranschlag reicht.

Bei heftigen Unwettern verweisen Versicherer gern auf die Vielzahl der Schadensfälle und geben vermeintlich pauschale Freigaben, wenn der Schaden den Betrag X (z.B. € 2.000,00) laut Kostenvoranschlag nicht überschreitet.
In einem solchen Fall ist es besonders wichtig, dass der Handwerker den Kostenvoranschlag gewissenhaft erstellt und in Ruhe den Schaden aufnimmt.

Bereits im Vorfeld sollte mit dem Versicherer vereinbart werden, dass auch Kosten, die über den Pauschalbetrag hinausgehen, zu ersetzen sind (z.B. Schäden, die sich erst bei der Reparatur selbst zeigen und zuvor nicht sichtbar waren).

Sehr empfehlenswert ist die vollständige Dokumentation der Schäden - z.B. anhand von Fotos. Dabei sollten neben dem Schaden nach dem Unwetter vor allem die Aufräumarbeiten und die Schadensbeseitigung festgehalten werden.

Wurden durch den Schaden Gegenstände unbrauchbar oder beschädigt, sollten diese erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden.

Wenn es Zeugen für den Schadensfall gab, sollten diese angesprochen und der Versicherung bekannt gegeben werden.

Zu einer umfassenden Dokumentation gehört auch, alle Dokumente (Kostenvoranschlag, Quittungen für Müllentsorgung, Feuerwehr, Rechnungen etc.) zu kopieren und in einer eigenen Akte aufzubewahren.