Neu 2024Wichtige Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Die gesetzlichen Krankenversicherer haben schrittweise ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt gegeben. Während die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Krankenkasse ihren Beitrag stabil hält, steigen die Zusatzbeiträge bei der Barmer GEK, dem zweitgrößten Krankenversicherer, und der AOK Plus. Die Barmer erhöht den Beitrag sogar um 0,69 Prozentpunkte, während die AOK Plus um 0,3 Prozentpunkte anhebt.

Für 2024 wird erneut ein Milliardendefizit in den gesetzlichen Krankenkassen erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,7 Prozent angehoben, aber dies ist keine verbindliche Regelung für die Anbieter. Branchenbeobachter sind gespannt darauf, wie die einzelnen Kassen ihren Zusatzbeitrag gestalten werden. Hier haben einige wichtige Anbieter den Zusatzbeitrag für kommendes Jahr bereits festgelegt.

Die TK hält ihren Zusatzbeitrag bei 1,2 Prozent stabil, während die Barmer ihren Beitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent erhöht. Beide sind die größten Krankenkassen in Deutschland und versichern zusammen über 21 Millionen Menschen. Die AOK Plus, Marktführer in Sachsen und Thüringen, hebt ihren Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent an. Diese Anpassungen werden auf steigende Ausgaben zurückgeführt.

Einige Kassen wie die DAK Gesundheit und die AOK Bayern halten hingegen ihre Zusatzbeiträge stabil. Die DAK Gesundheit bleibt bei 1,7 Prozent, während die AOK Bayern ihren Beitrag bei 1,58 Prozent belässt.

Es wird erwartet, dass die generellen Beiträge aller Krankenkassen im nächsten Jahr voraussichtlich steigen müssen, da trotz steigender Kosten die Leistungen nicht gekürzt wurden. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, während die individuellen Zusatzbeiträge von den Kassen festgelegt werden dürfen. Gesundheitsexperten erwarten wegen der Finanzierungsprobleme im Kassensystem, dass auch der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren angehoben wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte.

Die Versicherten haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben - auch bei steigenden Prämien.